Allgemein

Informationen zu Masken & Tests

Liebe Eltern,

die Landesregierung NRW hat entschieden, die Möglichkeit einer Übergangsfrist des heute vom Bundestag beschlossenen veränderten Infektionsschutzgesetztes zu nutzen. Die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen werden auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrechterhalten.

Bis Samstag, 2. April 2022, ist eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen. Danach endet diese Pflicht.

Für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es jedem Kind sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Schulgebäude freiwillig eine Maske zu tragen.

Zudem hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Unter Beachtung der weiteren Entwicklung der Pandemie ist vorgesehen, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben. In NRW wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Ich wünsche Ihnen eine sonnige Woche

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Veverka, den 21.03.2022

(Schulleiterin)