Allgemein

Angepasstes Vorgehen bei Corona-Infektionen

Liebe Eltern,

Gestern erreichten uns die aktuellsten Informationen zum Umgang mit den Schultestungen. Der Text ist mit dem Medizinischen Dienst abgestimmt und geht in Kürze auf den Web-Seiten der Stadt Leverkusen online.

Hiermit möchten wir Sie erneut zum Umgang mit der Vorona Pandemie in Schulen informieren (Stand 01.02.2022).

In Grundschulen findet ab dem 26.01.2022 ein kombiniertes Verfahren aus Lolli-Testung und Antigen-Schnelltestung statt:

• Alle Kinder werden 2x/Woche mittels Lolli-Testung (als Pooltestung) getestet:
Alternativ können SuS 3x/Woche einen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48h sein darf.
• Sofern der Klassenpool negativ getestet wurde, nehmen die Schüler/innen am nächsten Tag wie gewohnt am Unterricht teil.

Wenn ein Pool positiv getestet wurde, ist wie folgt handeln:

• Sofern ein Pool positiv getestet wurde, werden die betroffenen Kinder zusätzlich zum gewohnten Lolli-Testrhythmus, an den folgenden Tagen täglich, in der Schule mittels Antigenschnelltest getestet. Alternativ kann ein Bürgertest vorgelegt werden, der nach der Pooltestung vorgenommen wurde. Ein PCR-Test, der aus anderen Gründen vorgenommen wurde, ist ebenfalls zulässig.
• Eine Teilnahme am Unterricht ist nur möglich, wenn die Schnelltestung negativ ausfällt. 
• Kinder, die im Rahmen der Schnelltestung in der Schule positiv getestet werden, müssen umgehend in der Schule abgeholt werden und sich in häusliche Isolation begeben. 
• Es ist eine Kontrolltestung außerhalb der Schule an einer zertifizierten Teststelle – mindestens als Corona-Schnelltest – vorzunehmen. 
• Sollte die Kontrolltestung positiv ausfallen gilt die betroffene Person als infiziert, muss sich in häusliche Isolation begeben. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer zertifizierten Teststelle oder einen PCR Test möglich.

Sonstiges:

• Regelungen für Erziehungsberechtigte/Geschwisterkinder:

Sollten die Erziehungsberechtigten und/oder Geschwister des betroffenen Kindes nicht immunisiert sein, gilt für diese als unmittelbare Kontaktperson ebenfalls eine Quarantäne von 10 Tagen (siehe auch beigefügtes Schaubild). Geschwisterkinder, die sich in Schule oder Kita regelmäßiger Testung (Pooltestung oder 3x/Woche Antigen-Schnelltest) unterziehen, dürfen die Quarantäne mit einen negativen Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test ab dem 5. Tag verlassen.

• Mehrere Infizierte in einer Klasse/Klassenstufe:

Sollten in einer Klasse/Stufe mehrere Personen infiziert sein, wird im Einzelfall durch das Gesundheitsamt entschieden, ob im Rahmen eines Ausbruchsgeschehen die gesamte Klasse/Stufe in Quarantäne versetzt werden muss. 

• Hohe Infektionsrate in einer Klasse/Stufe:

Sollten in einer Klasse/Stufe mehr als 25 % der Schüler/innen mittels PCR positiv getestet worden sein, muss von einem Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden. Das Gesundheitsamt wird sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen, es ist davon auszugehen, dass die gesamte Klasse in Quarantäne versetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen



Ilona Veverka, den 02.02.2022
(Schulleiterin)