Gemeinsam Lernen in Leverkusen-Rheindorf

  • Startseite
  • Schule
    • Schulordnung
    • Schulprogramm
    • Startchancen-Programm
    • Klassen
      • Dänemark
      • Deutschland
      • England
      • Frankreich
      • Griechenland
      • Irland
        • Privatbereich Klasse Irland
      • Island
      • Italien
      • Malta
        • Privatbereich Klasse Malta
      • Niederlande
      • Norwegen
      • Österreich
      • Portugal
      • Schweden
        • Privatbereich Klasse Schweden
      • Schweiz
      • Spanien
    • Kollegium
    • Leistungskonzepte
    • HSU
    • Elternbriefe/Downloads
  • Offene Ganztagsgrundschule
    • Unsere OGS
    • Essenspläne der Mensa
  • Familienzentrum
    • Johanna Kossin
    • Massimo Pastore/ Ira Sanlimeral
  • Kontakt
  • Impressum

Neue Informationen zur Durchführung der Lolli-Tests an der Schule

26. Januar 2022

Liebe Eltern,

wie Sie vielleicht gestern schon durch die Presse erfahren haben ändert sich aufgrund des deutschlandweiten und stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Testkapazitäten in den Laboren das seit dem 10. Januar bestehende Lolli-Testverfahren von einem Tag auf den anderen.

Nun gilt laut dem Ministerium für Schule und Bildung der folgende Ablauf für die Grundschulen:

• Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
• Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
• Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
• Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
• Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
• Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
• Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
• Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Übergangsregelung für Lolli-Testungen:

• Für alle Schülerinnen und Schüler, die am 24. und 25. Januar 2022 im Lolli-Testsystem getestet wurden und einem positiven Pool angehören, wird keine Poolauflösung durch PCR-Test mehr erfolgen.
• Diese Schülerinnen und Schüler führen am Mittwoch, den 26. Januar vor Unterrichtsbeginn in der Schule einen Antigenschnelltest durch und nehmen bei negativem Schnelltestergebnis wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Alle Gruppen, für die am Mittwoch eine Pooltestung vorgesehen ist, nehmen an dieser zusätzlich wie gewohnt teil.
• Für die Schülerinnen und Schüler mit positivem Antigenschnelltestergebnis gilt die oben beschriebene Pflicht zur häuslichen Isolation sowie Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems.

Weitere Informationen können Sie nachlesen auf der folgenden Internetseite des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten




Mit freundlichen Grüßen




Ilona Veverka
(Schulleiterin)

Posted in Allgemein

Adresse

GGS Am Friedenspark
Netzestraße 12
51371 Leverkusen

Kontakt

0214 – 31083-0

ggs.am-friedenspark@stadt.leverkusen.de

Sekretariat

Montag, Mittwoch und Freitag
8 Uhr — 13 Uhr

  • Rebloggen
  • Abonnieren Abonniert
    • Gemeinsam Lernen in Leverkusen-Rheindorf
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • Gemeinsam Lernen in Leverkusen-Rheindorf
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Kurzlink kopieren
    • Melde diesen Inhalt
    • Beitrag im Reader lesen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen