Allgemein

Informationen zum Schulbetrieb ab Montag 19.04.2021

Liebe Eltern!

Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf. Der Wechselunterricht beginnt am Montag mit den Erst- und Zweitklässlern. In der anhängenden Tabelle können Sie ablesen, wann Ihre Kinder in der Schule sind.

Die Notbetreuung wie diese vor den Osterferien bestand tritt nun wieder in Kraft. Das heißt, dass die Kinder, die vor den Osterferien in der Notbetreuung angemeldet waren, nun wieder die Notbetreuung besuchen dürfen.

Wie Ihnen bereits ausführlich mitgeteilt wurde, testen wir Ihre Kinder zweimal in der Woche noch mit Stäbchentests. Heute habe ich erfahren, dass wir demnächst zu Lolly-Tests wechseln werden.

Eltern, die Ihre Kinder nicht testen lassen wollen, sind verpflichtet eine entsprechende Erklärung in der Schule abzugeben. Ich verweise erneut darauf, dass Kinder, die nicht getestet werden dürfen, keinen Anspruch auf den Präsenzunterricht und ebenfalls auch nicht auf eine Betreuung in der Schule haben. Ebenso weise ich die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Liebe Eltern, ich hoffe sehr für uns alle, dass sich das Infektionsgeschehen verringert und stabilisiert, damit wir möglichst bald in einen normalen Unterrichtsbetrieb zurückkehren können.

Mit vielen herzlichen Grüßen

Ilona Veverka, den 16.04.2021

(Schulleiterin)