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Information zur Maskenpflicht

24. Februar 2021

Liebe Eltern,

gerne bestätige ich Ihnen, dass Grundschülerinnen und Grundschüler in der Schule eine Maske tragen müssen. Ich stelle Ihnen den entsprechenden Abschnitt aus der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung, in der diese Frage geregelt ist zur Verfügung:

(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichen-des geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar
2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht:

1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;

2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;

3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.

Das Nähere regelt das Ministerium für Schule und Bildung.

Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.

https://smex-ctp.trendmicro.com/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.mags.nrw%2fsites%2fdefault%2ffiles%2fasset%2fdocument%2f210219%5fcoronabetrvo%5fab%5f22.02.2021%5flesefassung%5fmit%5fmarkierungen.pdf&umid=7c22bb02-e4de-45b7-b200-c4dcd220ae29&auth=395b53e6896de7226ee9ac623b8cc14e4ce7f6cc-5f71748b754cf3bee38fd0677915869f17d83f30

Zum Sportunterricht verhält es sich wie folgt:

Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll.

Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ilona Veverka, den 24.02.2021

Posted in Allgemein

Adresse

GGS Am Friedenspark
Netzestraße 12
51371 Leverkusen

Kontakt

0214 – 31083-0

ggs.am-friedenspark@stadt.leverkusen.de

Sekretariat

Montag, Mittwoch und Freitag
8 Uhr — 13 Uhr

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