Liebe Eltern,
am 22.02.2021 beginnt der Wechselunterricht und Ihre Kinder dürfen wieder in die Schule.
Wir freuen uns auf der einen Seite sehr alle wiederzusehen, auf der anderen Seite ist die Sorge um eine eventuelle Infektion verbunden mit einer Quarantäne bei allen recht groß.
Aus diesem Grunde möchte ich auf unsere Hygieneschutzmaßnahmen hinweisen, die nach wie vor unumgänglich sind.
Zum Mund-Nase-Schutz:
§ 3 Alltagsmaske, medizinische Maske
(1) Alltagsmasken im Sinne dieser Verordnung sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen (einschließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen. Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Alltagsmasken müssen regelmäßig gewaschen werden!!!
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands für Lehrer und Lehrerinnen OGS-Mitarbeiter und OGS Mitarbeiterinnen durchweg.
Die Kinder dürfen ihre Maske abnehmen, wenn sie nicht in Bewegung sind und an ihrem Platz sitzen.
Feste Sitzordnung und Sitzpläne:
Die Lehrer setzen die Kinder möglichst mit viel Abstand voneinander und achten darauf, dass die Kinder die Masken nur dann abnehmen dürfen, wenn sie am Platz arbeiten.
Nach wie vor haben wir morgens eine Gleitzeit von 8.00 bis 8.15 Uhr.
Natürlich werden wir regelmäßig Lüften und für ein regelmäßiges Händewaschen sorgen.
Alle Kinder, die nicht für die Notbetreuung angemeldet sind, gehen nach Unterrichtsende nach Hause. Falls Sie Ihre Kinder abholen, dann bitte an den Außengrenzen des Schulhofes.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Veverka
Schulleitung